Wer seine Küche barrierefrei gestaltet, sorgt für alle Lebenslagen vor.

Die Grundvoraussetzung für die barrierefreie Nutzung der Küche sind ausreichende Bewegungsflächen:

Ein Drehen und Wenden mit Gehhilfen oder Rollstühlen muss möglich sein, damit die Einrichtungen senkrecht angefahren werden können.
Die Bewegungsflächen vor Kücheneinrichtungen sollten daher mindestens 120 cm × 120 cm (Rollstuhl 150 cm × 150 cm) betragen.
Arbeitsflächen, Kochfeld, Küchengeräte und Schränke sollten so angeordnet sein, dass die Lauf- bzw. Fahrwege möglichst kurz sind. Alles in der Küche sollte – in individuell bequemer Zugriffshöhe bzw. ergonomisch optimaler Arbeitshöhe – leicht erreichbar sein. Liftsysteme können hier hilfreich sein.

Barrierefreie Küchenplanung für das Wohnen im Alter

Die Arbeitsplatte, der Herd, die Spüle, der Kühlschrank und die Spülmaschine sollten an die individuell bequemste Arbeits- und Bedienhöhe angepasst sein.
Ein Freiraum für die Beine ist wichtig für sitzende Tätigkeiten. Der Abfluss des Spülabwassers sollte mit einem Unterputz- oder Flach-Aufputz-Siphon erfolgen.
Die Inhalte der Oberschränke sollten gut erreichbar sein. Mit Hub-/Liftsystemen lassen sich die Oberschränke elektromotorisch herunter und nach vorn fahren. Eine kostengünstige Lösung sind manuell verstellbare Systeme, hier lassen sich die Oberschränke in unterschiedlichen Höhen einhängen.
Je nach Situation können zusätzliche Ausstattungen die selbstständige Küchenarbeit ermöglichen. Beispiele:

Ein Handlauf für die Arbeitsfläche, den Herd und die Spüle.

Unterschränke können in Form von Rollcontainern verwendet werden, das heißt, die Unterschränke können unter die Arbeitsplatte geschoben bzw. von dort entfernt werden. Diese Anordnung erlaubt ein Maximum an Unterfahrbarkeit und Stauraumnutzung.

Der Bodenbelag sollte rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und leicht zu reinigen sein. Elektrostatische Aufladungen dürfen nicht entstehen.

Tipps für die rollstuhlgerechte Gestaltung der Küche

Die Arbeitsplatte, die Spüle und die – vom Backofen getrennten – Herdplatten sollten uneingeschränkt unterfahrbar und mit einem Auffahrschutz versehen sein. Eine Übereckanordnung von Arbeitsplatte, Herd und Spüle verkürzt die Wege und erleichtert die Hausarbeit.
Für die Spüle ist ein Unterputz- oder Flach-Aufputz-Siphon erforderlich.

Die Arbeitshöhe soll sich an den Nutzern ausrichten. Richtwerte für die Höhe von Arbeitsplatte, Spüle und Herdplatte sind eine Arbeitshöhe von 82 cm und eine Beinfreiheit von 67 cm (Kniehöhe). Wenn selbst gekocht wird, sollte man im Sitzen in die auf den Herdplatten stehenden Töpfe sehen können. Gegebenenfalls kann auch eine elektrisch höhenverstellbare Arbeitsplatte eingebaut werden, diese muss dann einen Quetsch- und Scherschutz erhalten.

Als Armatur für die Spüle sollte eine Einhebel-Mischbatterie mit Temperaturbegrenzer eingebaut werden.

Backofen, Mikrowelle, Kühlschrank und Geschirrspülmaschine sollten auf der Höhe angebracht werden, die dem persönlichen Zugriffsbereich entspricht. Als Richtwert gilt der Bereich von 40 cm bis 140 cm.

Die Küchengeräte, das Geschirr und das Besteck sollten so einzuräumen sein, dass möglichst kurze Wege entstehen und nach Möglichkeit alle benötigten Dinge vom Rollstuhl aus erreichbar sind.

Der gemeinnützige Verein Barrierefrei Leben unterstützt ältere Menschen und Menschen mit Behinderung bei Fragen zum Umbau, zur Wohnungsausstattung oder zu Hilfsmitteln, die das Leben im eigenen Zuhause ermöglichen oder erleichtern. In dem Beratungszentrum für technische Hilfen und Wohnraumanpassung werden Hamburger Bürger*innen kostenfrei und neutral beraten. Durch Online-Informationen und Forschungsprojekte trägt Barrierefrei Leben auch bundesweit zur Verbreitung und Weiterentwicklung innovativer Lösungen bei. So können auf dem Portal www.online-wohn-beratung.de Informationen und Tipps zu Hilfsmitteln und Umbaumöglichkeiten abgerufen werden.

Text: Barrierefrei Leben e.V., Fotos: Granberg Deutschland GmbH