Welche Liftarten gibt es?

Viele Treppenlifthersteller haben diverse Lifte im Sortiment: Sitzlifte, Hublifte, Treppenaufzüge, Rollstuhllifte, Schrägaufzüge, Plattformlifte, Lifter, Hebebühnen und so weiter. Auf den ersten Blick verwirrt die Fülle an verschiedenen Begriffen, doch hinter mehreren Bezeichnungen versteckt sich oft ein und dasselbe Produkt.
Grundsätzlich lässt sich für den privaten Bereich diese Angebotsvielfalt in vier Produktgruppen einteilen: Treppen-, Personen-, Hub- und Plattformlifte. Während man sich beim Treppenlift auf einen Sitz (um)setzen muss (deshalb wird er auch Sitzlift genannt), kann bei den drei Alternativen der Rollstuhl gleich in die gewünschte Etage mitgenommen werden.

Treppenlift/Sitzlift

Treppenlifte, die auch Treppenaufzüge genannt werden, bewahren Senioren oder Menschen mit einer Behinderung deren Eigenständigkeit und Mobilität.
Dank eines Treppenliftes können Hindernisse wie Treppen oder Stufen selbstständig, sicher und ohne fremde Hilfe überwunden werden. Treppenlifte erhöhen damit die Unabhängigkeit von Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung enorm und erleichtern diesen ihren Lebensalltag.

Der Treppenlift kann hilfreich sein bei Angst vor Stürzen, bei steilen Treppen oder Angst beziehungsweise Unsicherheit beim Treppengehen. So wird im mehrstöckigen Zuhause eine Behinderung – wie etwa Multiple Sklerose oder Parkinson – teilweise überwunden.

Personenaufzug

Der klassische Aufzug, wie wir ihn überall kennen, ist ein geschlossenes System mit Türen und einer Fahrkabine. Er kann indoor ein- oder outdoor angebaut werden, beansprucht jedoch einiges an Raum – auch wenn es im Vergleich zu herkömmlichen Aufzügen platzsparende Varianten (etwa aus Aluminium) am Markt gibt.

 

 

 

 

 

Hublift

Wenn es darum geht, eine vertikale Höhe mit dem Rollstuhl zu überwinden – etwa weil Sie über die Garage „hinten“ über die Terrasse in Ihr Zuhause kommen möchten – eignet sich der Hublift. Der Hublift kann auch bei Podesten oder Balkonen eingesetzt werden und wird auch (Rollstuhl-)Hebebühne genannt. Es wird von einer ähnlichen Traglast wie bei Plattformliften ausgegangen.

Im Prinzip handelt es sich bei der Hubliftplattform um denselben „Fahrkorb“ wie beim Plattformlift. Ausgestattet mit hochklappenden Rampen und Bügelgriffen wird der Rollstuhlfahrer sicher in senkrechte Höhen bis zu drei Metern gehievt.

Der Hublift wird im Gegensatz zu den anderen Alternativen nicht an eine Treppe anmontiert und ist daher relativ platzsparend und unkompliziert anzubringen. Das wirkt sich dementsprechend auf den Preis aus. Ein durchschnittlich guter Hublift ist bereits für rund 5.000,00 € zu haben.

Plattformlift

Wenn Sie in Ihrem mehrgeschossigen Zuhause Ihren Rollstuhl in andere Stockwerke mitnehmen möchten, ohne sich für einen klassischen Personenaufzug zu entscheiden, ist ein Plattformlift (auch: Rollstuhllift oder -schrägaufzug) eine Alternative. Der Plattformlift wird wie bei einem Treppenlift an einer normalen Treppe anmontiert und anstelle des Sitzes hat er eine Plattform, in die der Rollstuhl hineingefahren werden kann. Je nach Anbieter beträgt die Traglast der Plattform ab 200 Kilogramm aufwärts – bis zu rund 300 Kilogramm. Mittels einer Steuereinheit kann der Passagier sich ins gewünschte Stockwerk transportieren.

 

 

Treppenliftzuschüsse – Zahlt die Krankenkasse?

Die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit Kosten verbunden, die die Betroffenen oftmals nicht selbst aufbringen können. Hier kann man sich als erste Maßnahme an seine Krankenkasse bzw. Pflegekasse wenden.

Die Krankenkasse ist Ansprechpartner für alle Belange, die die Gesundheit und damit auch die eigene Mobilität betreffen. Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung eines Treppenliftes bezuschusst, hängt von einer einzigen Voraussetzung ab: Es muss beim Antragssteller ein Pflegegrad vorliegen. Kontaktieren Sie am besten vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und die Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.

Seit dem 01. Januar 2017 gelten die im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerten fünf Pflegegrade und lösen die bis dato gültigen drei Pflegestufen ab. Wird pflegebedürftigen Personen durch die Pflegekasse ein Pflegegrad anerkannt, so können diese bei ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss für barrierefreie (Bau-)Maßnahmen beantragen. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Barrierereduzierung wie ein Treppenlift. Möglich ist dies im Rahmen der finanzierbaren altersgerechten Wohnraumanpassung.

Liegt ein Pflegegrad vor, so übernimmt die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung die Kosten für einen Treppen-, Hub- oder Plattformlift – allerdings nicht zu 100 Prozent. Der Höchstsatz für den Zuschuss durch die Pflegekasse liegt bei maximal 4.000,00 €. Sind mehrere Personen in einem Haushalt pflegebedürftig, so können diese ihren Zuschussbetrag zusammenlegen und bis zu 16.000,00 € Förderung (bei vier Personen) erhalten.

Der Zuschuss kann für alle beliebigen Maßnahmen der Barrierereduzierung genutzt werden. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, ist es nach Absprache mit der Pflegekasse auch möglich, den Zuschuss ein zweites Mal gewährt zu bekommen.

Zuschuss oder Kredit

Ein angenehmes und komfortables Wohnumfeld – das ist das Ziel eines jeden Immobilienbesitzers oder Mieters. Ob sie nun jung oder alt, sportlich oder bewegungseingeschränkt, groß oder klein sind. Kleine Kinder oder auch ältere Menschen bewegen sich freier und sicherer ohne Schwellen oder andere Barrieren in und am Haus bzw. in verschiedenen Bereichen ihrer Wohnung.

Mit ihren Programmen “Altersgerecht Umbauen – Kredit” und “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss” fördert die KfW den barrierearmen Umbau im Wohnungsbestand und stellt sich damit den Herausforderungen des demografischen Wandels.

Mehr Infos auf www.kfw.de

Quellen: Text: myhandicap.de, treppenlift-ratgeber.de, www.kfw.de; Fotos: stylephotographs & viteethumb /123rf.com, KfW Bankengruppe / Thorsten Futh + Claus Morgenstern