Sie wird seit der Urzeit gebaut und es gibt sie in unzähligen Formen, Varianten und Materialien – die Treppe. Für viele bedeutet sie jedoch eine echte Herausforderung: Motorische Einschränkungen wie Arthrose oder Osteoporose, Hüft- oder Kniegelenksbeschwerden, Herzschwäche, aber auch Sehbehinderungen können das Treppensteigen erschweren. Die Überwindung einer Treppe ist daher vielen zumindest zeitweise in ihrem Leben gar nicht möglich oder nur unter großen Kraftanstrengungen.
In den eigenen vier Wänden sollte man sich jedoch schon aus Sicherheitsgründen komfortabel bewegen können, statt sich jeden Tag quälen zu müssen.
Denn nicht wenige ziehen sich bei Stürzen schwere Verletzungen zu, weil sie zu lange mit der Anschaffung einer passenden Treppensteiglösung oder der Umgestaltung ihres Wohnraums warten. Hier können unter anderem Treppensitzlifte, Plattformlifte oder Hebebühnen Abhilfe schaffen. Ist es dem Bewohner nur vorübergehend nicht möglich, die Treppe zu benutzen, empfiehlt sich eventuell eine temporäre Lösung, wie eine Treppensteighilfe.
Eine Treppe oder ihre kleinen Geschwister, die Stufe und der Bürgersteig, stellen sich allerdings auch außerhalb der eigenen Wohnstätte gerne unerwartet in den Weg. Doch auch hierfür gibt es neue mobile Lösungen, die mittlerweile so handlich und leicht sind, dass sie bequem verstaut werden können.
FEST verbaute Lösungen: Treppensitzlifte, Treppenplattformlifte, Hebebühnen, Lifttreppen
Treppensitzlifte
– können mehrere Etagen überbrücken
– die Treppensitze fahren auf Doppelrohr- oder Rechteckschienen an der Wand entlang
– Bedienung über Panel am Sitz oder Fernbedienung
– können auch bei engen (Wendel-)Treppen eingebaut werden
Treppenplattformlifte
– geeignet auch für alle, die nicht in der Lage sind, auf einen Treppensitzlift umzusteigen
– können gerade und kurvige Strecken sowie mehrere Etagen überwinden
– können nur bei ausreichend breiten Treppen verwendet werden
Hebebühnen
– für Höhen bis 3 m geeignet
– kostengünstige Alternative zum Senkrechtaufzug
– können eingesetzt werden, wenn die Treppenform für einen Treppenplattformlift ungeeignet ist
Lifttreppen
– sind gut geeignet für enge Räume
– verwandeln sich auf Knopfdruck von einer gewöhnlichen Treppe in eine Hebebühne
Zuschüsse & Förderungen
… durch die Pflegekasse
Die Anschaffung eines Treppenliftes gilt als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen. Der von der Pflegekasse gewährte, maximale Zuschuss beträgt 4.000 Euro pro Maßnahme. Diese prüft, ob durch die beantragte Leistung die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt werden kann. Der Antrag kann bei der Krankenkasse oder Pflegekasse formlos erfolgen. Hilfreich ist es, Kostenvoranschläge beizulegen sowie Fotos, Pläne oder Skizzen des Vorher- und Nachher-Zustandes.
… durch die KfW
Die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligt einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit für den altersgerechten Umbau sowie zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro.
… durch die Berufsgenossenschaft
Resultiert die Einschränkung der Mobilität aus einem Arbeitsunfall, ist die Berufsgenossenschaft für die Förderung zuständig. Wenn ein Treppenlift benötigt wird, übernimmt sie die kompletten Kosten für den Einbau.
… durch das Sozialamt
Unter bestimmten Umständen übernimmt das Sozialamt die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes. Dafür müssen aber alle anderen Förderungen ausgeschöpft sein.
Flexible Lösungen: Rampen, Treppensteighilfen, Treppenassistenten
Rampen
Neben Treppenstufen und größeren Absätzen stellen häufig Tür- oder Bodenschwellen eine Hürde dar – doch gibt es für jedes Hindernis auch eine geeignete Rampe. Rampen sind ideal zur Überwindung kleinerer Höhendifferenzen von bis zu drei Stufen, wie beispielsweise an der Haustür. Sie benötigen jedoch viel Platz: Um eine Stufe von 20 cm zu überwinden, muss die Rampe bei einer Neigung von 6 % mindestens 3,33 m lang sein. Rollstuhlgeeignete Rampen sollten nach der DIN-Norm 18040 mindestens 1,20 m breit sein. Um mit dem Rollstuhl auch auf der Rampe wenden zu können, müssen es mindestens 1,50 m sein. Wie lang die Rampe bei welcher Höhendifferenz und Neigung ist, lässt sich mit dem Rampenrechner ermitteln: www.nullbarriere.de/rampen-steigung
Treppensteighilfen
– sind für das Überwinden von Stufen oder Treppen geeignet
– keine baulichen Anpassungsmaßnahmen erforderlich
– die Nutzung ist bei den meisten Geräten nur mit einer Hilfsperson möglich
– transportabel
– zur Ankopplung an Rollstühle oder mit eigenem Sitz
Gute Anbieter führen Ihnen die Geräte unverbindlich zu Hause vor, d. h., Sie können diese zusammen mit der helfenden Person ausprobieren. Dies ist sehr wichtig, weil sich sowohl die sitzende als auch die bedienende Person sicher beim Umgang mit dem Gerät fühlen muss.
Treppenassistenten
– unterstützen beim eigenständigen Treppensteigen (z. B. bei motorischen oder neurologischen Einschränkungen)
– ist auch zur Körperstärkung und als Reha-Trainingsgerät geeignet
– der Haltegriff läuft über eine wandmontierte Doppelschiene
– kein Treppenumbau nötig
Zuschüsse & Förderungen
Hilfsmittel werden von der Krankenkasse genehmigt und finanziert, sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie beweglich sind. Mobile Rampen oder Treppensteighilfen werden deshalb grundsätzlich von der Krankenkasse bezuschusst, bei der Antragstellung wird jedoch auch geprüft, ob im konkreten Fall die Pflegekasse zuständig ist. Die Pflegekassen fördern häufig fest installierte Rampen, jedoch können auch Krankenkassen, Unfallversicherungen und Rentenversicherungen hierfür zuständig sein. Meist können die Krankenkassen Auskunft darüber geben, wer als Leistungsträger infrage kommt, festgelegt sind die Zuständigkeiten im Sozialgesetzbuch (SGB).
Unterwegs mit der mobilen Rollstuhlrampe
Mobile Rollstuhlrampen sind häufig faltbar, klappbar oder ausziehbar und können daher auch unterwegs eingesetzt werden. Sie sind zudem besonders leicht. In der Länge verstellbare Modelle können bei vielen Situationen zum Einsatz kommen, so z. B. auch beim Einstieg ins Auto.
Wussten Sie schon …
Eine Treppe besteht nach DIN 18065 Gebäudetreppen aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen. In Süddeutschland und Österreich wird für sie meist der Ausdruck „Stiege“ verwendet. Mit dem Phänomen und den Arten von Treppen befasst sich auch ein ganzer Wissenschaftszweig, die Scalalogie (von lat. Scala: Treppe, Stufe).
Fotos: AAT GmbH, Ascendor GmbH, AssiTech AS, thyssenkrupp Home Solutions N.V.