Mit dem Elektrorollstuhl direkt vor das Lenkrad im Auto fahren, über die Dockingstation fest verankert, Fahrzeug starten und losfahren – für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen gehört das mittlerweile zum Alltag. „Auf diese Art mobil zu sein, bedeutet für viele unserer Kunden eine große Erleichterung und Unabhängigkeit“, sagt Stefan Ludwig, Leiter Rollstuhlsysteme und Medizinprodukte der PARAVAN GmbH.

Mit dem Elektrorollstuhl PR 50 verfügt die PARAVAN GmbH in Kombination mit der PARAVAN Dockingstation über ein geprüftes System, welches den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) § 35a in Verbindung mit VO 214-2014, UN ECE 14, 16, 17 und ISO 10542-1-2012 als Fahrersitz genügt. Geprüft wurden in diesem Zusammenhang die Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme sowie Rückhalteeinrichtungen. Zertifiziert wurde der PARAVAN E-Rollstuhl PR50 mit Sitz König K630-GF auf dem PARAVAN Fahrzeugboden, verankert über die PARAVAN Dockingstation.

„Wir sind froh, den Kunden ein geprüftes System anbieten zu können, welches den aktuellen europäischen Prüfrichtlinien vollumfänglich genügt“, sagt der Rollstuhlverantwortliche. Denn: „Es sind durch den Technischen Dienst wenn möglich die Prüfungen laut EG-Typengenehmigungsverordnung anzuwenden. Diese stehen in der Rechtsordnung über dem nationalen Recht“, so die Aussage vom Automobil Test Center der DEKRA Automobil GmbH in Klettwitz am Lausitzring.

Damit ist der PR 50 mit PARAVAN-Dockingstation das einzige Rollstuhlsystem, das nach der geltenden EG-Typengenehmigungsverordnung VO214-2014 als vollwertiger Fahrersitz zugelassen ist. Mit nur 64 Zentimetern Breite ist der E-Rollstuhl sehr wendig. Er wird individuell auf die Bedürfnisse der Kunden angepasst. Zudem ist er auf die Montage von Beatmungsgeräten vorbereitet, inklusive Sonderkopfstütze und separater Stromversorgung. Der PR 50 verfügt über ein integriertes 3-Punkt- bzw. 4-Punkt-Gurtsystem, je nach Kundenbedürfnis. Die Armauflage ist bis zu zwölffach verstellbar und anpassbar.

Bis zu 50 Grad Kantelungsneigung nach hinten und 20 Grad nach vorne sind möglich. Zudem hat der PR 50 eine Liftfunktion bis auf 80 cm Höhe. Damit kann der Nutzer seinem Gegenüber auf Augenhöhe begegnen und kommt an höhere Gegenstände selbstständig heran – optimal für den Einsatz am Arbeitsplatz. Der E-Rollstuhl ist mit zwei 300-Watt-Antriebsmotoren ausgestattet und wird als 6- oder 10-km/h-Variante angeboten. Statt Joystick kann eine Kinn-, Sonder- oder Kopfsteuerung installiert werden.
„Der PR 50 als Fahrersitz ist wirklich super. Er hat einen stärkeren Unfall mit mir als Beifahrer ohne Probleme gemeistert“, berichtet Gian-Luca Arca. „Ich konnte danach einfach aus der Dockingstation rausfahren und das Fahrzeug ohne Verletzungen verlassen“, berichtet er. „Egal ob ich 30, 50 oder 220 km/h fahre, er steht fest da und ich fühle mich sicher.“ Seit 2014 ist Arca mit dem E-Rollstuhl und seiner V-Klasse unterwegs. „Am Anfang habe ich allerdings das Federn ein wenig vermisst, doch daran gewöhnt man sich recht schnell“, berichtet Gian-Luca Arca.

Weg zur Rollstuhlgenehmigung

Wenn ein Rollstuhl als Fahrersitz Bestandteil der Mobilitätslösung für einen Kunden ist, benötigt dieser einen entsprechenden Vermerk im Verkehrstechnischen Eignungsgutachten nach § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4 und 5. Unter der Schlüsselposition 43 muss dann vermerkt sein: „Sitzposition des Fahrzeugführers: Geprüfter Rollstuhl als Fahrersitz fest arretierbar (§ 35a StVZO) mit Dockingstation.“ Damit ist dann ein Rollstuhl, der die entsprechende Zertifizierung aufweist, genehmigungsfähig.

 

Text & Fotos: Paravan GmbH