Wer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf ein Therapierad für sein Kind stellt, kann schnell im Dickicht des Behördendschungels verloren gehen. Hase Bikes hat einen ausführlichen Ratgeber verfasst, der Schritt für Schritt durch das Verfahren führt: von der Vorbereitung über den Antrag selbst bis hin zu den Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage bei Ablehnung.

Ein ärztliches Rezept ist noch lange keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse ein Therapierad bezahlt oder zumindest bezuschusst. Viele Anträge werden abgelehnt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manche Anträge sind nicht vollständig, manche sind nur schlecht oder gar nicht begründet.

Wenn Sie ein Therapierad für Ihr Kind beantragen wollen, sollten Sie wissen, welche Unterlagen zu einem perfekten, überzeugenden Antrag gehören. So ist es z.B. wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind zu einem Händler oder Sanitätshaus gehen, bevor der Arzt das Rezept ausstellt. Denn darin muss detailliert aufgelistet sein, was Ihr Kind benötigt. Und hierzu gehören nicht nur der Name des Herstellers und des Modells samt Hilfsmittelnummer. Auch das benötigte Zubehör und Sonderausstattungen müssen exakt aufgeführt sein, sonst wird die Krankenkasse diese Posten nicht übernehmen. Auch wenn Sie nach der Antragstellung noch etwas ändern, und sei es nur ein Zubehörteil, kann das dazu führen, dass sich die Krankenkasse weigert, das Therapierad zu bezahlen.

Der Ratgeber von Hase Bikes führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung über den Widerspruch bei Ablehnung bis hin zu dem letzten Mittel, der Klage.

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Hase Bikes stellt seit über 25 Jahren Spezialräder her, die gerne im Reha- und Handicap-Bereich eingesetzt werden. Die beiden Liegedreiräder für Kinder und Jugendliche, Trets und Trix, haben Hilfsmittelnummern und können von Ärzten verordnet werden. Mehr Info unter www.hasebikes.com