Seit dem 1. März 2017 dürfen Ärzte ihren Patienten bei einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabisprodukte verschreiben. Dazu haben die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen rechtlichen Anspruch. Zu den Präparaten gehören getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Es gibt sie als Pflanzenbestandteile zum Verdampfen und zur Teezubereitung, als Spray, Lösung zum Verdampfen/zur Inhalation, Kapseln und in Tropfenform. Im Regelfall übernehmen die Krankenkassen dafür die Kosten.

Das lateinische Wort Cannabis steht für das deutsche Wort Hanf. Vor allem die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) entfalten bei vielen Patienten ihre heilsame Wirkung. Dabei wirkt das THC berauschend und entspannend, während sich das CBD als Angstlöser und Entzündungshemmer positiv bemerkbar macht. THC kann zudem den Brechreiz dämpfen. Die Wirkung der seit Jahrtausenden von Menschen genutzten Pflanze rückt bei Medizinern, Pharmafachleuten und Betroffenen in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der medizinischen Wirksamkeit.

Wird Cannabis medizinisch verordnet, müssen die verschreibenden Ärzte in der Regel ein Jahr nach dem Behandlungsbeginn oder bei Abbruch der Behandlung bestimmte Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schicken. Darauf sind die Patienten vor der Behandlung explizit hinzuweisen.

Cannabis kann sehr vielseitige Wirkungen entfalten, unter anderem bei Menschen mit Angststörungen, HIV, Fibromyalgie, sehr starken chronischen Schmerzen (Krebserkrankungen, Nervenschädigungen), Epilepsie aufgrund von Hirntumoren, bei Restless-Legs-Syndrom, Tourette-Syndrom und in der Palliativmedizin. Auch Phantomschmerzen und Spastiken, z. B. bei MS, können mit Cannabisprodukten gelindert/vermindert werden. Bei Studien zeigte sich, dass sich Ängste und Depressionen signifikant verbesserten.

Die häufigsten Symptome/Diagnosen, bei denen Cannabis verschrieben wurde, waren zu 68,3 % der Schmerz, Anorexie/Wasting (ungewollte starke Gewichtsabnahme ohne entzündliche Vorgänge) zu 15,1 %, Spastik zu 8,3 % und Übelkeit/Erbrechen zu 6 %.

Laut statista.com gingen im Jahr 2017 in Deutschland bei der AOK 7.600 Anträge auf medizinisches Cannabis ein, bei der Barmer Ersatzkasse 3.200 und bei der Techniker Krankenkasse 2.200. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ waren es nur 1.000 Anträge insgesamt. Im Jahr 2019 waren es schon 18.000 Patienten, die mit medizinischem Cannabis behandelt wurden. Da nicht genügend medizinisches Cannabis verfügbar ist, wurde nicht jeder Antrag bewilligt. Trotzdem stehen die Deutschen demnach Cannabis offen gegenüber, soweit es aus staatlich kontrolliertem Anbau oder staatlich kontrollierten Importen stammt. Jeder Zweite würde sich damit behandeln lassen und hält es für eine gute Alternative zu etablierten medizinischen Produkten.

Insgesamt ist Cannabis ein sehr vielseitiger, in der Medizin neu aufgelegter Inhaltsstoff, der schon jetzt ein sehr breites Wirkungsspektrum bietet und für viele Kranke Hoffnungen weckt.