Wo liegt der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?

Im Internet findet man viele Fahrräder, die eine elektrische Unterstützung besitzen. Doch Obacht: Oftmals sind diese Räder als E-Bike ausgeschrieben, obwohl es sich hierbei um ein Pedelec handelt. Zwischen beiden Varianten gibt es also Unterschiede, die im folgenden Beitrag beleuchtet werden.

Ob entspannt mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit oder sportliches Biking mit dem E-Mountainbike im Offroadbereich – E-Bikes machen Spaß und liegen voll im Trend. Aber was versteht man eigentlich unter einem E-Bike und wo liegen die Unterschiede?

E-Bike und Pedelec: der Unterschied, der keiner ist

Man kann den Gedanken verwerfen, dass ein E-Bike von alleine fährt. Laut Zahlen des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) liegt der Anteil der sogenannten „E-Bike 25“ nämlich bei rund 99 Prozent. Hierbei handelt es sich um sogenannte Pedelecs – die Abkürzung für „Pedal Electric Cycle“–, bei denen der Fahrer selbst in die Pedale treten muss.

Das E-Bike ist mit einem Elektromofa zu vergleichen. Durch das Einschalten des Elektromotors wird so viel Kraft generiert, dass man nicht mehr in die Pedale treten muss. Ist das der Fall, ist das E-Bike rechtlich gesehen ein Mofa, welches angemeldet werden muss und für das man einen Führerschein benötigt. Da diese Form des E-Bikes heutzutage sehr selten vorkommt, kann man diese bei der Definition getrost außer Acht lassen.

So spricht man heute umgangssprachlich von einem E-Bike, wenn beim Pedalieren bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h eine Unterstützung greift.

Wie stark diese Unterstützung ist, ist abhängig von der gewählten Unterstützungsstufe und vom Antrieb. Die Motorleistung eines E-Bikes oder Pedelec 25 darf dabei 250 Watt nicht überschreiten.

Auch bei einem S- oder Speed-Pedelec ist das Treten in die Pedale unumgänglich. Im Vergleich zu einem handelsüblichen E-Bike, das bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, regelt der Antrieb des S-Pedelecs erst bei 45 km/h ab. Dazu ist bei den schnellen E-Bike-Motoren eine Leistung von bis zu 500 Watt erlaubt. Die Mehrleistung erfordert allerdings gewisse Auflagen.

E-Bikes bis maximal 20 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Leichtmofas und E-Bikes bis 45 km/h als Kleinkrafträder. Beide unterliegen somit der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmeverordnung (StVRAusnV). Ein E-Bike muss daher bestimmte Auflagen erfüllen, um eine Betriebserlaubnis erhalten zu können. Diese Voraussetzungen sind:

• ein Gesamt-Leergewicht von maximal 30 kg
• ein Felgendurchmesser an Vorderrad und Hinterrad zwischen 26 Zoll und 28 Zoll
• eine Reifenbreite von maximal 1,75 Zoll
• eine maximale Länge der Tretkurbel von 6,7 Zoll
• ein maximaler Fahrweg im größten Gang und je Kurbelumdrehung von 4,4 m
• ein maximaler Abstand von der Oberkante der Sitzrohrmuffe bis zur Mitte der Tretlagerachse von mehr als 530 mm Pedelec und S-Pedelec: Die Geschwindigkeit macht den Unterschied.

Besitzer eines Autoführerscheins haben die Erlaubnis, ein S-Pedelec zu fahren. Des Weiteren ist ein wesentlicher Unterschied zum E-Bike 25 die Helmpflicht. Auch wenn die schnellen E-Bikes im Vergleich eher selten anzutreffen sind, besonders bei Berufspendlern sind sie als Auto-Ersatz sehr beliebt.

Welche Zielgruppe spricht man mit dem E-Bike an?

Grundsätzlich besteht die typische Zielgruppe für E-Bikes aus älteren und leistungsgeminderten Personen. Doch da passiert gerade ein Wandel: Der E-Bike-Markt entfaltet sich stark! Hauptgrund hierfür ist, dass E-Bikes immer weiterentwickelt werden und sie zudem trotz Hilfsmotor gut für die eigene Gesundheitsförderung sind. Besonders für diejenigen unter uns, die morgens gerne schnell mit dem Rad zur Arbeit fahren, ist das E-Bike eine gute Option, auch bei Gegenwind nicht verschwitzt am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Schon gewusst?

Als Zeichnung auf dem Papier existierte das erste E-Bike bereits vor 34 Jahren: Ideengeber dafür war Egon Gelhard. Jedoch gab es in dieser Zeit noch keine Straßenzulassung für dieses spezielle Gefährt und so ging man auf seinem eigenen Grundstück dann doch lieber vorerst zu Fuß von A nach B.

Mit dem E-Bike gesund werden

Das Risiko eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls kann laut Aussagen von Fachärzten bei Radfahrern gegenüber Nicht-radfahrern bis zu 50 Prozent gesenkt werden. Mittlerweile weiß man sogar, dass Radfahren ebenso einen positiven Einfluss auf chronische Erkrankungen hat. Auch für Asthma-Patienten ist es mit dem E-Bike möglich, langsam und angstfrei wieder eine sportliche Betätigung aufzunehmen. Die Lungen werden gestärkt und somit das Asthma langfristig in Schach gehalten.

Ob E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec, das unterstützte Fahren macht einfach Spaß. E-City-, E-Trekking- oder E-Mountainbike – optimal angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse steht E-Bikern eine neue Welt des Radfahrens offen.

 

QuelleText: bulls.de, elektrofahrrad-einfach.de
Fotos: microgen + mezzotint + rioblanco + fujisl /123rf.com